Heise meldete am 30. Okt. 2007:
Zusätzliche Frequenzen für Funk-Internet freigegeben
Die Bundesnetzagentur hat einen weiteren 120MHz breiten Frequenzblock Broadband Fixed Wireless Access (BFWA) freigegeben. Für gewerblich öffentliche, breitbandige, ortsfeste Verteilsysteme kann mit einem Formular die Inbetriebnahme und Nutzung eines solchen Systems der Bundesnetzagentur mitgeteilt werden.Leider darf dieser Frequenzbereich nicht für private oder firmeninterne Zwecke genutzt werden.
Vorteilhaft ist die Tatsache das keine Frequenzgebühren anfallen und keine Funkkomponentenbindung vorhanden ist.
Selbstverständlich existieren Rahmenbedingungen die die Strahlenleistung für Punkt zu Punkt und Punkt zu Mehrpunkt Verbindungen beschreibt.
Da
der Frequenzbereich BFWA nicht exlusiv zugeteilt wurde, müssen
Störungen hingenommen werden. Viel problematischer ist die Tatsache das
die eigene BFWA Anlage keine anderen System auf der Frequenz stören
dürfen. Dies dürfte einer der größten Nachteile gegenüber Wimax sein.